Wir behandeln Kinder und Jugendliche u.a. mit:
In unserer Praxis arbeiten wir nach dem bewegungs- und stärkenorientierten Behandlungsansatz. Besonders Kinder mit mehrschichtigen Auffälligkeiten kommt der ganzheitliche Behandlungsansatz zugute. Durch die bewegungsunterstützte Sprachanbahnung kann die Motivation deutlich gesteigert werden. Als zusätzliche Spezialisierungen bieten wir Ihnen u.a.:
Leistungen außerhalb der Krankenkasse:
Anmeldung Eine logopädische Behandlung wird für privat und gesetzlich versicherte Patienten immer von einem niedergelassenen Arzt verordnet. Das sind in der Regel Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Phoniater, praktische Ärzte oder Neurologen. Gesetzlich versicherte Patienten Mit Ihrer ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Üblich sind Einzeltherapien, gelegentlich sind Gruppentherapien sinnvoll. Für Terminvereinbarungen und Behandlungen gilt das Gleiche wie für gesetzlich versicherte Patienten. Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen. Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in welchem die Kosten für die Behandlung genau aufgeführt sind. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag, damit sie den möglichen Eigenanteil vor Behandlungsbeginn einschätzen können.
Hausbesuche Sollte es Ihrem Kind nicht möglich sein, unsere Praxis aufzusuchen, bieten wir auch Hausbesuche an. Diese können von Ihrem behandelnden Arzt auf der Heilmittelverordnung angefordert werden.
Patienten als Selbstzahler Es gibt Einzelfälle, in denen die Kosten einer logopädischen Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise wenn Sie eigenverantwortlich logopädische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall schließen wir mit Ihnen einen Präventions- oder Behandlungsvertrag ab. Das von Ihnen zu zahlende Honorar und die organisatorischen Details werden darin zwischen Ihnen und der Praxis frei vereinbart.
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